KIT (= Kriseninterventionsteam)
Die Alarmierung erfolgt auf Anforderung der Einsatzkräfte (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) durch die Rettungsleitstelle. Sie erfolgt dann, wenn sich Beteiligte deutlich belastet zeigen, das Hilfsangebot nicht ablehnen und der Betreuungsbedarf das ärztliche Maß übersteigt. Der Notarzt sollte bis zum Eintreffen des KIT/Notfallseelsorge die Betreuung übernehmen – außer, weitere vitale Notfälle lassen dies nicht zu.
