Todesfeststellung und Leichenschau
- ärztliche Aufgabe
- jeder Arzt ist zur Feststellung des Todes verpflichtet
- muss Leichenschau selbst durchführen oder veranlassen
- Notarzt:
- Todesfeststellung & Ausstellung und Aushändigung einer vorläufigen Todesbescheinigung
- Bestimmung des Todeszeitpunktes ggf. schwierig, dann Dokumentation bsp. von "zuletzt lebend gesehen um xxx"
Todesfeststellung:
- mind. 1 sicheres Todeszeichen
- falls sichere Todeszeichen noch nicht vorhanden sind, dann muss neben dem Fehlen der Vitalfunktionen eine mindestens 10-minütige EKG Monitorableitung einer Asystolie beobachtet werden
Todeszeichen:
- sicher:
- Totenstarre (Rigor mortis; 2-4h nach dem Tod; zunächst Kiefer, dann Nacken, ob. Extremität, unt. Extremität); Lösen der Starre nach 48-72h)
- Totenflecken (Livores; blau-violette Flecken, auf der dem Boden zugewandten Körperpartie; 20-30min nach dem Tod)
- Fäulnis
- Verletzungen die mit dem Leben nicht zu vereinbaren sind
- unsicher:
- Bewusstlosigkeit
- Ausfall der Spontanatmung
- Pulslosigkeit
- fehlende Herztöne
- Areflexie
- lichtstarre, weite Pupillen
- Tonusverlust der Muskulatur
Leichenschau:
- Ziel: Feststellung von Tod und Todeszeitpunkt, Todesart (natürlich, nicht-natürlich, unklar), Todesursache
- natürlicher Tod = krankheitsbedingter Tod, Tod aus innerer Ursache
- nicht-natürlicher Tod = Tod ruch Gewalt/Unfälle/Tötungsdelikte/Vergiftung/Suizid/Fremdverschulden/med. Behandlung & tötlicher Verlauf aus all diesen Ursachen
- unklarer Tod = nicht feststellbar ob natürlich od. nicht-natürlich
- an der entkleideten Leiche
- wenn nicht-natürlich od. unklar, dann Polizei; an dieser Stelle Abbruch der Leichenschau
Scheintod nach AEIOU-Regeln:
- A: Anämie, Anoxämie, Alkohol
- E: Epilepsie, Elektrizität
- I: Injury (SHT)
- O: Opium (Betäubungsmittel, Barbiturate)
- U: Urämie, Unterkühlung
